16. Juli 2024
OLG Oldenburg: Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
Auch bei einer Trennungszeit von 16 Jahren kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände nicht grob unbillig sein.
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Auch bei einer Trennungszeit von 16 Jahren kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände nicht grob unbillig sein.
Eine Unterhaltspflicht der Großeltern kann dann greifen, wenn Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt…
Nach Scheidung und Neuheirat kann der Nachname des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils geändert werden. Die Annahme des neuen Namens muss zum Wohl des Kindes erforderlich sein.