19. August 2022
OLG Celle: Anspruch auf Mitbenutzung der Ehewohnung während intakter Ehe
Während einer intakten Ehe hat jeder Ehegatte einen auf § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB gestützten Anspruch auf Mitbenutzung der Ehewohnung. Das Vorliegen einer unbilligen Härte im Sinne von § 1361 b Abs. 1 BGB ist keine Voraussetzung.
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