20. September 2021
AG Frankenthal: Unterhaltspflicht nach langjähriger Alleinverdienerehe
Eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB kann nach längerer Dauer einer „Alleinverdienerehe“ ausscheiden, wenn die gemeinsamen Kinder überwiegend von der Anspruchsstellerin betreut wurden und sie krankheitsbedingt und wegen ihres Alters nicht erwerbsfähig ist.
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