OLG Karlsruhe: Verfristete Vorlegung von Unterlagen zum VKH-Antrag
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Antrag zwar vor der Beendigung des Rechtszugs bei Gericht eingegangen ist, aber nicht formgerecht war, etwa weil die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen oder die zugehörigen Belege nicht oder nur unvollständig vorgelegt worden sind.



