25. März 2011
OLG Saarbrücken: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils
Die Eltern sind nach § 1684 Abs. 2 BGB zu wechselseitig loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet. Dem Obhutselternteil obliegt es, auf das Kind erzieherisch dahin einzuwirken, dass psychische Widerstände des Kindes gegen den Umgang mit dem anderen …
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