11. Oktober 2025
OLG Hamburg: Kindeswohl bei Volljährigkeit
Besonders zu beachten ist das Wohl von Kindern auch wenn sie volljährig sind. Nicht nur bei Gewalt, sondern auch wenn schwere Spannungen zwischen den Erwachsenen bestehen und die häusliche Atmosphäre durch Streitigkeiten und rücksichtslosen Umgang miteinander nachhaltig gestört ist, kann dies zu erheblichen Belastungen der Kinder führen.
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