15. April 2013
OLG Saarbrücken: Umgangsregelung ohne Übernachtung
Eine Umgangsregelung ohne Übernachtung hält sich noch im Rahmen des durch § 1684 Abs. 1 BGB dem Richter eröffneten Ausgestaltungsspielraums. Sie ist jedenfalls dann keine Umgangseinschränkung im Sinne des § 1684 Abs. 4 BGB, solange nicht dadurch eine faktische Umgangseinschränkung …
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