7. Oktober 2010
BGH: Kapital-Lebensversicherung für die Prozesskosten
Eine Kapital-Lebensversicherung muss grundsätzlich für die Prozesskosten eingesetzt werden, bevor Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird. Hierfür kommt auch eine – teilweise – Verwertung durch Beleihung in Betracht. Der Prozesskostenhilfe-Antragsteller hat die Umstände dafür darzulegen, dass der Einsatz der Lebensversicherung ausnahmsweise …
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