23. Oktober 2013
Lotto-Gewinn muss mit Ex-Frau geteilt werden
Pech für Lotto-Glückspilz – Gewinn muss mit Ex-Frau geteilt werden. Bundesgerichthof zum Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss 242.500 Euro zahlen.
Pech für Lotto-Glückspilz – Gewinn muss mit Ex-Frau geteilt werden. Bundesgerichthof zum Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss 242.500 Euro zahlen.