11. November 2018
OLG Celle: Teilweise Unwirksamkeit eines Ehevertrags
Wenn der Anspruch auf Betreuungsunterhalt kompensationslos auf das Existenzminimum ehevertraglich beschränkt wird und wenn bereits bei Vertragsschluss absehbar war, dass berufliche Einschränkungen aufgrund der Kinderbetreuung nur einen Ehegatten treffen würden, führt dies bei nicht auszuschließendem Kinderwunsch zur Unwirksamkeit der entsprechenden Regelung.
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