30. Oktober 2021
OVG Nordrhein-Westfalen: Kein Betreuungsanspruch ohne Nachweis einer Masernschutzimpfung oder einer Kontraindikation
Einem dreijährigen Kind kann der Zugang zu einer Kindertageseinrichtung verwehrt werden, wenn die nach dem Infektionsschutzgesetz für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen erforderliche Masernschutzimpfung oder eine entsprechende Kontraindikation nicht hinreichend nachgewiesen ist.
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