Vergütung
Innerhalb einer ersten Konsultation besprechen wir Ihr Anliegen. Nach einer Analyse der juristischen Möglichkeiten schlage ich Ihnen konkrete Lösungswege vor. Danach entscheiden wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Die hierfür entstehenden Gebühren berechnet der Rechtsanwalt wie folgt:
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind wir als Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, die Gebühren nach diesem Gesetz zu Grunde zu legen. Die Gebühren werden unterschieden nach außergerichtlichen und den gerichtlichen Gebühren. Diese werden dabei nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Hinzukommen jeweils Auslagen und die Umsatzsteuer.