Online-Scheidung
Online-Scheidungsverfahren
Das Online-Scheidungsverfahren bietet den Vorteil, dass es einfacher, schneller und günstiger als die herkömmliche Scheidung ist, da u.a. die Rechtsanwaltsberatungsgebühren nicht anfallen. Voraussetzung für das Online-Scheidungsverfahren ist, dass Sie mir das Scheidungsformular online, dass Sie als pdf-Datei unten auf der Seite finden, ausfüllen und per e-mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Der Scheidungsantrag wird von mir erstellt. Das Gericht wird um Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses bitten, der entfällt, sofern Verfahrenskostenhilfe beantragt wird. Das Formular die Verfahrenskostenhilfe betreffend ist ebenfalls als pdf-Datei beigefügt. Nach Zahlung der Gerichtskosten direkt an die Gerichtskasse wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zugestellt. Anschließend erhalten Sie von mir die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, sofern dieser nicht durch notarielle Urkunde ausgeschlossen wurde, und schicken mir diese anschließend ausgefüllt zurück.
Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt. Das für Sie zuständige Familiengericht bestimmt daraufhin den Termin für Ihre Scheidung. Der Scheidungstermin findet vor dem Familiengericht statt.
