Familienrecht
Für mich als Fachanwältin für Familienrecht erstreckt sich das Tätigkeitsfeld auf sämtliche familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:
- die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
- die gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren (sowie Aufhebungsverfahren eingetragener Lebenspartnerschaften), einschließlich der Folgesachen:
- die online-Scheidung
- die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- die Gestaltung von Trennungsvereinbarungen,
- die Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung,
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Angelegenheiten der Vermögensauseinandersetzung außerhalb des ehelichen Güterrechts,
- der Elternunterhalt
Wenn eine Trennung von Ihrem Partner bevorsteht oder schon vollzogen wurde, gilt der Grundsatz:
Je frühzeitiger eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, desto größer ist die Chance, planvoll vorzugehen und vorhandene Gestaltungsspielräume erfolgreich auszuschöpfen.