Erbrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie vertrauensvoll und konsequent in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich wie auch im Prozess, insbesondere bei:
- Erbauseinandersetzungen
- Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen – wie Testament und Vermächtnis,
- Geltendmachung von Pflichtteilen,
- Enterbung und
- Erbschaftssteuer
Seit vielen Jahren habe ich mich auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert. Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht bin ich kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund ums Erben und Vererben.
Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren Sie – gerne auch per E-Mail – einen Termin mit mir.
Ich werde mit Ihnen über Ihre rechtlichen Bedürfnisse ausführlich sprechen und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten.
Im Überblick:
Beratung und Vertretung vor dem Erbfall
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragung
Beratung und Vertretung nach dem Erbfall
- Hinterbliebenenberatung
- Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vertretung in Erbscheinsverfahren
Lesen Sie auch: Aktuelle Gesetzgebung – Neues Erbrecht seit dem 1. Januar 2010