Anwaltskanzlei Ute Mix - Bremen

Rechtsanwältin Ute Mix

Erbrecht – Fachanwältin für Familienrecht

In den folgenden Bereichen stehe ich Ihnen als Bremer Fachanwältin für Familienrecht mit zusätzlichem Schwerpunkt Erbrecht gerne zur Verfügung:

Rechtliche Kompetenz bei Trennung und Scheidung

In Scheidungsangelegenheiten vertrete und berate ich Sie in allen wichtigen Fragen, die sich unmittelbar vor oder nach einer Trennung stellen. Über die speziellen Anforderungen der Einleitung eines Scheidungsverfahrens berate ich Sie und erörtere mit Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ich erörtere mit Ihnen die kostengünstigste und schnelle Variante der Scheidung, bei der nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein muss, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. Es ist möglich, die Höhe des zahlenden Trennungs- und Kindesunterhaltes einvernehmlich zu bestimmen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten auseinander zu setzen, eine Regelung über die Ehewohnung bzw. das Familienheim zu vereinbaren und ggf. gerichtlich protokollieren zu lassen. Ich werde Sie dabei unterstützen, Ihre finanzielle Situation vorteilhaft zu regeln.

Wenn Ihr Ehegatte an einer einverständlichen Scheidung nicht mitwirkt, berate ich Sie im Falle einer streitigen Auseinandersetzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Ich setze Ihre Interessen gerichtlich durch und sichere Ihre finanziellen Ansprüche bis zum Scheidungsurteil sowie auch nach Rechtskraft der Scheidung.

Ehegatten- und Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich

Ich berechne die Höhe des Unterhaltes für Sie und Ihre Kinder und prüfe die Berechtigung von Ansprüchen der Gegenseite. Ihre Interessen und die Ihrer Kinder werden von mir wirkungsvoll vertreten und ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung des Umgangs- und Sorgerechts für Ihr Kind. Die Berechtigung und die Höhe der Rentenausgleichsansprüche anlässlich der Ehescheidung werden von mir überprüft

Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich

Anlässlich der Trennung und Scheidung ist die Vermögensauseinandersetzung zu klären. Ich empfehle Ihnen, wegen der bevorstehenden Trennung oder des Scheidungsverfahrens einen Termin bei Ihrer Bank zu vereinbaren, um sich über Ihre eigene und gemeinsame Finanz- und Vermögenssituation sowie die Ihres Partners zu informieren. Fertigen Sie eine Vermögensaufstellung an, die unter anderem die Höhe der Einkünfte, Bankguthaben, gemeinsame Konten, Immobilienbesitz, Lebensversicherung, aber auch Kredite und Schulden umfasst. Anhand einer solchen Liste, die ich auch gerne mit ihnen gemeinsam aufstelle, kann der Vermögensausgleich berechnet und durchgeführt werden.

Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche

In den letzten Jahren nahm der Beratungsbedarf im Bereich Erbrecht stark zu. Dem habe ich frühzeitig durch eine Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet Rechnung getragen. Ich berate meine Mandanten beispielsweise

  • bei der Abfassung von Erbverträgen und Testamenten
  • in Fragen des Erbverzichts
  • in allen Erbfolgefragen
  • wenn es darum geht, einen Pflichtteil geltend zu machen

und trage nach Eintritt eines Erbfalls zu dessen zügiger und gerechter Abwicklung bei.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können.

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